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WARUM C. HARTWIG GDYNIA S.A.?

  • AEO-Zertifizierung (Authorized Economic Operator)
  • konzessionierter Zollservice in ganz Polen
  • ausgebaute technische Basis
  • Beratung durch ein fachkundiges Personal
  • erleichterte Verfahren im Zusammenhang mit der Wareneinführung auf das EU-Zollgebiet
  • Zollabfertigungen im Export in einem neuen Exportkontrollsystem (ECS)
  • Dienstleistungen hinsichtlich der Ausfüllung der INTRASTAT-Erklärungen

EIN VOLLSTÄNDIGES ANGEBOT IN GANZ POLEN

Der komplexe Zollservice ergänzt naturgemäß das Angebot von C. Hartwig Gdynia S.A. Er wurde mit der im Jahre 1992 gewährten Genehmigung Nr. 38 des Hauptzollamtspräsidenten für die Führung der Dienstleistungstätigkeit als Zollagentur eingeleitet. 

C. Hartwig Gdynia S.A. sichert einen spezialistischen Zollservice hinsichtlich der See-, Landspedition (LKW-Transport und Eisenbahnspedition) und der Luftspedition zu. Über eine entsprechende Anzahl der Absicherungen von Zoll- und Steuerforderungen verfügend, gewährleistet es eine vereinfachte und schnellere Form der Warenfreistellung für den Abnehmer.

EINE REICHE TECHNISCHE BASIS

Als Garantie für einen effizienten Dienst im Bereich der Zollbestimmung der Waren, darunter vor allem die Übernahme der Waren mit dem Zollverfahren, gilt die technische Basis in Form von Einrichtungen in ganz Polen; dazu gehören:

  • Lager für EG-Waren
  • Lager für einstweilige Lagerung
  • Zolllager

ZOLLSERVICE DER WAREN AUS DRITTLÄNDERN 

Dank unseren Fiskalvertretungen in Deutschland, Belgien und Holland kann C. Hartwig Gdynia S.A. auch bei Importgeschäften aus den Nichtmitgliedsstaaten der EU bequeme Prozeduren anbieten. Die Kunden können nämlich alle Zollformalitäten, die mit dem Einfuhr von Waren in das EU-Gebiet verbunden sind, auch in Hamburg, Antwerpen oder Rotterdam erledigen.


DAS ECS-EXPORTKONTROLLSYSTEM

C. Hartwig Gdynia S.A. fertigt die Waren im Exportkontrollsystem (ECS) ab dem Zeitpunkt seiner Umsetzung ab. ECS ist ein System, das zur Bearbeitung der Zollanmeldungen für die im Export abgefertigten Waren eingesetzt wird. Es stützt sich auf moderne Lösungen, d.h. elektronische Anmeldungen, in denen der Anmelder über den Status der Waren ab dem Zeitpunkt ihrer Anmeldung bei der Zollagentur bis zur Ausfuhr außerhalb des Zollbinnengebietes informiert wird.

DIE AEO-ZERTIFIZIERUNG (Befugter Unternehmer)

C. Hartwig Gdynia S.A. ist ein der ersten Unternehmen, die dem AEO-Programm beitraten und seine erste Etappe erfolgreich beendet hatten. Im Jahre 2007 wurde das Unternehmen als ein von Wenigen vom Finanzministerium zum AEO-Pilotprogramm qualifiziert, das mit Erfolg durchgeführt wurde.

Um das Zertifikat eines sog. Befugten AEO-Unternehmer (Authorized Economic Operator) können sich solche Unternehmer bewerben, die die mit den EG-Zollkodex bestimmten Bedingungen erfüllt haben. Das Zertifikat bildet eine Garantie hochqualitativer Dienstleistungen, die das Unternehmen erbringt.